Kurzinfo zum Weiterbildungsstipendium


Aktuelles

In der Reihe "Die Stipendienberaterinnen" gibt es jetzt einen Podcast mit SBB-Geschäftsführerin Melanie Lochner. Die Podcast-Macherinnen Annika und Niki von der Organisation ApplicAid e. V. sprechen mit ihr über die…

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit Pilotprojekten bei den Begabtenförderungswerken erstmals Stipendienangebote für Auszubildende.

Bewerbung bis zum 15. Februar

Unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten

Häufig gestellte Fragen

Was wird mit dem Weiterbildungsstipendium gefördert?

Mit dem Weiterbildungsstipendium erhalten junge Fachkräfte mit Berufsausbildung Unterstützung für

  • fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in,
  • fachübergreifende Weiterbildungen, z. B. Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse,
  • ein berufsbegleitendes Studium, das auf einer Ausbildung oder aktueller Berufstätigkeit aufbaut.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich die Bildungsmaßnahmen selbst aus und beantragen jeweils die Förderung.

Wie hoch ist die Förderung?

Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 8.700 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Bei jeder Fördermaßnahme beträgt der Eigenanteil 10 Prozent. Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.

Wer kann sich bewerben?

Um ein Weiterbildungsstipendium bewerben können sich junge Fachkräfte nach einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung. Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium sind:

  • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf;
  • Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser
    oder
    Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
    oder
    ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.

Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung eines Freiwilligendienstes, von Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. Das Stipendium richtet sich an beruflich Qualifizierte. Wer bereits einen Hochschulabschluss hat, kann sich nicht bewerben.

Wie läuft die Bewerbung ab?

Die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium ist denkbar einfach:
1. über die Bewerbungsvoraussetzungen informieren,
2. bei der Kammer/Berufsbildungsstelle das Stammblatt anfordern (Ansprechpartner siehe unten),
3. das Stammblatt und Kopien des Berufsabschlusszeugnisses und weiterer Unterlagen an Ihre zuständige Stelle einsenden.

In den dualen Ausbildungsberufen – das sind alle Berufe, in denen die Ausbildung in einem Betrieb und in einer Berufsschule erfolgt – werden die Weiterbildungsstipendien von den Kammern und weiteren Stellen vergeben, die auch die Berufsabschlussprüfungen abnehmen. Das kann eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine Kammer der Freien Berufe oder auch eine Landesbehörde sein. Dort finden Berufseinsteiger Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Stipendium. Die Termine für die Bewerbung und die Aufnahme ins Weiterbildungsstipendium legen die zuständigen Stellen jeweils selbst fest.

Wer einen der bundesgesetzlich geregelten Fachberufe im Gesundheitswesen erlernt hat – etwa Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder Physiotherapeut/-in –, kann sich direkt an die SBB wenden.

Wie viele Weiterbildungen können gefördert werden?

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können mehrere Weiterbildungen absolvieren, bis der maximale Förderbetrag von insgesamt 8.100 Euro ausgeschöpft ist und/oder die Förderzeit von maximal drei Jahren beendet ist. Manche Weiterbildungen, etwa die Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Handwerk, sind sehr kostenintensiv. Dann sind darüber hinaus nur noch kleinere Lehrgänge möglich. In anderen Berufsbereichen, etwa in den therapeutischen Berufen, nutzen die Geförderten das Weiterbildungsstipendium oft für viele kleine und mittlere Weiterbildungen.

Sind auch Weiterbildungen im Ausland möglich?

Die Förderung von Weiterbildungen im Ausland ist möglich. Neben Intensivsprachkursen sind auch berufsfachliche Weiterbildungen in vielen Fällen förderfähig. Beispiele: Eine Fachinformatikerin kann in den USA den Umgang mit neuen Programmierumgebungen erlernen, ein Zimmermann in Finnland Techniken für den Bau von Blockhäusern mit hoher Wärmedämmung und eine Konditorin in Belgien die Feinheiten der Pralinenherstellung.